I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich; Regelungsgegenstand; Definitionen
1.1
Diese Bestimmungen regeln den Bezug von Bühnenwerken des Holzwurm Verlag (Verlag) in
Form von Leseproben und Rollensätzen sowie deren Aufführungsbedingungen für Profibühnen, Amateurbühnen, Laienspielgruppen, Spielgemeinschaften, Gesellschaften, Vereine und sonstige Gruppen (Bühnen).
1.2
Darüber hinaus regeln diese Bestimmungen den Bezug von Büchern des Verlags (Kunden).
1.3
Diese Bedingungen gelten mit der ersten Bestellung von Leseproben, von Rollensätzen oder von
Büchern und werden durch den Datenschutzhinweis und die Verbraucherinformationen /
Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr jeweils in ihrer aktuellen Fassung ergänzt.
Gegenbestätigungen von Bühnen und Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.4
Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht für Aufführungen von Bühnenwerken des Verlags durch
Berufsbühnen oder unter Beteiligung von Berufsschauspielern. Diese sind nur nach Abschluss eines
gesonderten Vertrages mit dem Verlag zulässig.
Definition:
Leseprobe: Verschiedene Bühnenwerke in einer Postsendung zur Ansicht und Auswahl oder als digitale Datei (PDF) zum Selbstausdruck.
Rollensätze: Anzahl Bühnenwerke in broschierter Form entsprechend der Anzahl der Rollen + 1 Buch oder als digitale Datei (PDF) zum Selbstausdruck.
Aufführung: bühnenmäßige Aufführung von Werken des Verlags, die durch ein optisch oder optisch und akustisch wahrnehmbares, bewegtes Spiel im Raum gekennzeichnet sind; Bücher: Schriften des Verlags, die keine Bühnenwerke sind (z.B. zu Themen: Humor, Vorträge, Reden u.a.) und auch an Verbraucher abgegeben werden.
II. Bezug von Bühnenwerken und Büchern
2. Bezug und Rücksendung von Bühnenwerken als Leseprobe; Aufwandsentschädigung;
Gefahrtragung
2.1
Der Verlag versendet auf Anfrage an Bühnen als Leseprobe bis zu vier verschiedene Bühnenwerke (auch: Werk) in einer Sendung zur Auswahl. Falls die Bühne mehr als vier Werke zur Leseprobe wünscht, werden diese auf zwei oder mehrere Sendungen aufgeteilt.
2.2
Die Leseprobe bleibt auch während der Dauer der Ausleihfrist im Eigentum des Verlags.
2.3
Verbrauchern (Privatpersonen) können keine Bühnenwerke als Leseproben zur Verfügung gestellt werden.
2.4
Für den Versand, Verpackung und Porto berechnet der Verlag im Inland pauschal € 5,00 pro
Sendung als Aufwandsentschädigung. Bei Auslandssendungen werden höhere Portokosten in
Rechnung gestellt.
2.5
Die Dauer der Leseprobe ist auf vier Wochen (Versanddatum zzgl. 3 Werktage) begrenzt. Auf
rechtzeitige Anfrage, kann der Verlag die Lesefrist angemessen verlängern. Nach Ablauf der Frist ist die Bühne verpflichtet, die erhaltene Leseprobe auf ihre Kosten unverzüglich und vollständig an den Verlag zurückzusenden. Lieferung und Rücksendung erfolgen auf Gefahr der Bühne. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher werden mit dem Buchpreis berechnet. Ein Aufführungsrecht ist damit nicht verbunden.
2.5.1
Bei unberechtigtem Zurückhalten eines oder mehrerer Bücher aus einer Leseprobe wird jeweils der Kaufpreis für einen Rollensatz berechnet. Ein Aufführungs- oder Verwertungsrecht ist damit nicht verbunden.
2.6
Im Falle von nichtgenehmigten Aufführungen wird der Preis für den kompletten Rollensatz
nachträglich berechnet; im Übrigen gilt Ziffer 6.
III. Bezug von Büchern und Bühnenwerken in Form von Rollensätzen; Preise;
Zahlungskonditionen; Abrechnungsdaten und Bonitätsauskunft; Eigentumsvorbehalt;
Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
3.1
Nach Bestellung eines oder mehrerer Bücher oder Rollensätze per Post, Telefon, Telefax oder Online erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, die Lieferung von Büchern und Rollensätzen grundsätzlich ab dem Lager des Verlags an die von der Bühne bzw. Kunden angegebene Lieferadresse. Sofern die Bühne zuvor eine Leseprobe zur Auswahl bestellt hat, kann sie bei Bestellung eines Rollensatzes die betreffende Leseprobe der Auswahl entnehmen.
3.2
Für Bücher und Rollensätze gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise, die der
aktuellen Preisliste bzw. dem aktuellen Katalog entnommen werden können. Die Preise gelten jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der angegeben Verpackungs- und
Versandkosten.
3.3
Die Veräußerung von Bühnenwerken in Form von Rollensätzen erfolgt nur an Bühnen und nicht an Verbraucher.
3.4
Der Verlag ist berechtigt, die ihm übermittelten Daten, soweit für das Inkasso erforderlich, an Dritte weiter zu leiten. Zur Geschäftsanbahnung, Lieferung von Waren, Abschätzung des Vorleistungsrisikos bei Bestellung von Waren behält sich der Verlag das Recht vor, von einer Wirtschaftsauskunftei eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) über den Kunden einzuholen und diese zu speichern. Im Übrigen wird auf die Regelungen und Informationen des Datenschutzhinweises verwiesen.
3.5
Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verlags. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, wenn er vom Vertrag zurücktritt z.B. wegen des Zahlungsverzugs des Kunden, die weitere Nutzung der Werke zu untersagen.
3.6
Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 1 BGB zu und macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware (Sache) der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware (Sache) einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware (Sache) zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. In allen anderen Fällen trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.
IV. Widerrufsrecht; Verbraucherinformationen; Informationen im elektronischen
Geschäftsverkehr
Widerrufsrecht
Verbraucherinformationen / Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr bei
Fernabsatzverträgen über den Online-Erwerb von Büchern (Waren) beim Holzwurm
Verlag
Soweit Sie beim Besuch auf unserer Homepage Waren bestellen, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
(1)
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(2)
Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Warenbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.
(3)
Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Bestellung einer Ware durch Sie ist ein bindendes Angebot nach §145 BGB. Bei unserem Einverständnis bestätigen wir Ihnen den Eingang der Bestellung unverzüglich (Bestellbestätigung). Die Bestätigung erfolgt an die von Ihnen im Bestellformular angegebenen E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware an Sie versendet haben. Über Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht ausgeliefert sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
(4)
Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
(5)
Sollten die von Ihnen bestellten Waren nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, die Leistung nicht zu erbringen
(6)
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Steuern innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland sowie zuzüglich der angegeben Verpackungs- und Versandkosten.
(7)
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Zahlung der Waren erfolgt über Überweisung oder Bankeinzug.
- Beginn Widerrufsbelehrung -
Widerrufsrecht
Kunden, die Waren (Bücher/Theaterstücke) nicht für ihre gewerbliche, selbständige oder Vereinstätigkeit beziehen, haben ein Widerrufsrecht, entsprechend dieser Widerrufsbelehrung. Ausübung und Frist des Widerrufsrechts:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder mündlich (z.B. telefonisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Holzwurm Theater & Film e. V.
Pommernstr. 1
69469 Weinheim
Tel.: 06201 / 472828
E-Mail: holzwurm@holzwurm-ev.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einem Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind kostenfrei (portofrei) zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
- Ende Widerrufsbelehrung -
(9)
Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen Ihnen und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert.
(10)
Die Vertragsbestimmungen senden wir Ihnen auch gerne auf Wunsch per E-Mail zu.
(11)
Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.
(12)
Eine etwaige Befristung von Sonderangeboten entnehmen Sie bitte der jeweiligen
Warenbeschreibung.
V. Aufführung von Bühnenwerken des Verlags
5. Voraussetzungen; Aufführungsmeldung und -genehmigung; Nichtaufführungsmeldung; Vertragsstrafe
5.1
Das Aufführungsrecht für Bühnen setzt grundsätzlich den Erwerb des kompletten Original-
Rollensatzes vom Verlag voraus. Ein Einzelbuch, geliehenes, antiquarisch erworbenes,
abgeschriebenes, kopiertes oder sonst wie vervielfältigtes Material berechtigt nicht zur Aufführung und stellt einen Verstoß gegen geltendes Urheberrecht dar.
5.2
Die Bühne ist verpflichtet, dem Verlag eine geplante Aufführung spätestens 10 Tage vor der ersten Vorstellung unter Angabe des Spielortes und der verfügbaren Plätze mittels der dem Rollensatz beigefügten Termine-Meldung schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Generalproben vor Publikum, wenn nur eine Aufführung stattfindet oder wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird. Erfolgt die Termine-Meldung nicht vor der ersten Vorstellung, ist der Verlag berechtigt gegenüber der Bühne eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Rollensatzpreises (= 6-fache Mindestgebühr) geltend zu machen.
5.3
Nach Eingang einer korrekten Aufführungsmeldung erteilt der Verlag der Bühne eine
Aufführungsgenehmigung und räumt ihre das Aufführungsrecht (Ziffer 7) ein.
5.4
Soweit die Bühne innerhalb von neun Monaten nach Erwerb eines Rollensatzes (Versanddatum zzgl. 3 Werktage) das Bühnenwerk nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt aufführen möchte, ist sie verpflichtet, dies dem Verlag nach Aufforderung unverzüglich schriftlich zu melden (Nichtaufführungsmeldung).
5.5
Erfolgt die Nichtaufführungsmeldung trotz Aufforderung des Verlags und Ablauf der neun Monate nicht oder nicht unverzüglich, ist der Verlag berechtigt, gegenüber der Bühne eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Rollensatzpreises (= 6-fache Mindestgebühr) geltend zu machen. Weitere Rechte des Verlages, insbesondere im Falle einer nichtgenehmigten Aufführung, bleiben unberührt.
6. Nichtgenehmigte Aufführungen; Kostenersatz; erhöhte Aufführungsgebühr als
Vertragsstrafe
6.1
Nichtgenehmigte Aufführungen, unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen, Verleihen oder sonstiges Wiederbenutzen durch andere Spielgruppen verstoßen gegen das Urheberrecht und sind gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.
6.2
Werden bei Nachforschungen nichtgenehmigte Aufführungen festgestellt, ist der Verlag berechtigt, der das Urheberrecht verletzenden Bühne gegenüber sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem ist die das Urheberrecht verletzende Bühne verpflichtet, dem Verlag als Vertragsstrafe den dreifachen Rollensatzpreis (= 6-fache Mindestgebühr) für jede nicht genehmigte Aufführung zu entrichten.
7. Inhalt, Umfang und Dauer des Aufführungsrechts; Sonstige Rechte
7.1
Die Aufführungsgenehmigung berechtigt die Bühne, das erworbene Bühnenwerk an dem gemeldeten Spielort bühnenmäßig aufzuführen.
7.2
Das Aufführungsrecht gilt auch nach erteilter Aufführungsgenehmigung nur innerhalb der ersten 12 Monate ab Erwerb des Rollensatzes (Versanddatum zzgl. 3 Werktage). Es kann auf Antrag kostenlos verlängert werden. Ein nicht verlängertes Aufführungsrecht muss bei späteren Aufführungen neu erworben werden.
7.3
Das Recht der Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung sowie der gewerblichen
Videoaufzeichnung ist von dem Aufführungsrecht nicht umfasst und vergibt ausschließlich der Verlag.
8. Aufführungsgebühren
8.1
Für jede Aufführung (Erstaufführung und Wiederholungen) ist eine Aufführungsgebühr zu entrichten. Sie beträgt, sofern im Katalog nicht anders gekennzeichnet, grundsätzlich 10 % der Bruttoeinnahmen, mindestens jedoch 80.- Euro zuzüglich gesetzlich geltender
Mehrwertsteuer. Für die erste Aufführung ist die Mindestgebühr einmal im Kaufpreis des Rollensatzes enthalten und wird bei der endgültigen Abrechnung berücksichtigt.
9. Einnahmen-Meldung; erhöhte Aufführungsgebühr als Vertragsstrafe
9.1
Die Bühne ist innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Aufführung verpflichtet, dem Verlag die erzielten Einnahmen mittels der bei der Erteilung der Aufführungsgenehmigung zugesandten Einnahmen-Meldung schriftlich mitzuteilen.
9.2
Erfolgt die Einnahmen-Meldung nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Verlag nach weiterer fruchtloser Aufforderung berechtigt, als Vertragsstrafe den dreifachen Rollensatzpreis (= 6-fache Mindestgebühr) für jede nicht gemeldete Aufführung gegenüber der Bühne geltend zu machen.
10. Wiederaufnahme
10.1
Wird ein Stück zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen, werden die beim
Aufführungstermin gültigen Gebühren berechnet. Voraussetzung ist, dass die Genehmigung zur Wiederaufnahme vorher beantragt wurde.
11. Titel und Autorennennung
11.1 Die aufführende Bühne ist verpflichtet den Originaltitel und den Namen des Autoren in allen Publikationen (Plakate, Flyer, Programmhefte, Presseberichte usw.) zu nennen. Die Änderung eines Spieltitels ist nur mit vorheriger Genehmigung des Verlages möglich.
IV. Schlussbestimmungen
12. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Salvatorische Klausel; Verhältnis zu früheren
Bedingungen
12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Normen, die auf andere Rechtsordnungen
verweisen, sowie Vorschriften des UN-Kaufrechts, sind ausgeschlossen. Der ausschließliche
Gerichtsstand ist Weinheim in der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Kunde bzw. die
Bühne oder Verein Kaufmann ist. Der Verlag ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden bzw. Bühne zu klagen.
12.2
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen berührt nicht die
Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen.